Die neue Corporate Social Responsibility Directive (CSRD) der Europäischen Union bringt erhebliche Änderungen für Unternehmen in Bezug auf die Berichterstattung über Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung mit sich. Diese Richtlinie zielt darauf ab, Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen zu erhöhen und so zur Förderung einer nachhaltigen Wirtschaft beizutragen. Aber wer ist betroffen und ab wann müssen Unternehmen berichten?
Wer ist von der neuen CSRD betroffen?
Die CSRD betrifft eine breite Palette von Unternehmen innerhalb der Europäischen Union. Im Gegensatz zur bisherigen Non-Financial Reporting Directive (NFRD) erweitert die CSRD den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen erheblich. Betroffen sind:
- Große Unternehmen: Dies umfasst Unternehmen, die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:
- Mehr als 250 Mitarbeitende
- Eine Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro
- Einen Nettoumsatz von mehr als 40 Millionen Euro
- Börsennotierte Unternehmen: Alle an EU-regulierten Märkten notierten Unternehmen, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen (KMUs), jedoch mit einer Übergangsfrist und vereinfachten Berichtspflichten für KMUs.
- Nicht-EU-Unternehmen: Unternehmen mit Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen in der EU, die bestimmte Umsatzgrenzen überschreiten.
Ab wann müssen Unternehmen berichten?
Die CSRD wird schrittweise eingeführt, wobei die Berichtsanforderungen in verschiedenen Phasen wirksam werden:
- 2024: Große Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen, müssen für das Geschäftsjahr 2024 nach den neuen CSRD-Anforderungen berichten.
- 2025: Alle anderen großen Unternehmen müssen für das Geschäftsjahr 2025 berichten.
- 2026: Börsennotierte KMUs sowie bestimmte Nicht-EU-Unternehmen müssen ab dem Geschäftsjahr 2026 berichten.
Diese zeitliche Staffelung soll Unternehmen ausreichend Zeit geben, um sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.
Was sind die Anforderungen der CSRD?
Die CSRD erweitert und präzisiert die Berichtspflichten im Vergleich zur NFRD. Unternehmen müssen nun umfassender und detaillierter über ihre Nachhaltigkeitsleistungen berichten. Zu den wesentlichen Inhalten der Berichte gehören:
- Umweltbelange: Informationen über die Auswirkungen der Geschäftstätigkeiten auf die Umwelt, einschließlich Klimawandel, Wasser- und Ressourcennutzung, Biodiversität und Umweltverschmutzung.
- Soziale Aspekte: Berichterstattung über Themen wie Arbeitsbedingungen, Menschenrechte, Gleichstellung und soziale Integration.
- Governance: Informationen über Unternehmensführung, Ethik, Korruptionsbekämpfung und Compliance.
- Wirtschaftliche Faktoren: Darstellung der Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen auf die finanzielle Leistung und Geschäftsstrategie des Unternehmens.
Fazit
Die neue Corporate Social Responsibility Directive (CSRD) markiert einen bedeutenden Schritt hin zu mehr Transparenz und Verantwortlichkeit in der Unternehmenswelt. Durch die Erweiterung der Berichtspflichten auf eine größere Zahl von Unternehmen und die Einführung detaillierterer Anforderungen zielt die CSRD darauf ab, nachhaltiges Wirtschaften in der gesamten EU zu fördern. Unternehmen sollten sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten und sicherstellen, dass sie über die notwendigen Daten und Prozesse verfügen, um umfassend und präzise berichten zu können.
Die Einhaltung der CSRD ist nicht nur eine regulatorische Pflicht, sondern auch eine Chance für Unternehmen, ihre Nachhaltigkeitsbemühungen zu demonstrieren und das Vertrauen von KundInnen, Investoren und anderen Stakeholdern zu stärken.
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